Stand der
Technik und Potentiale zur Senkung der VOC-Emissionen aus Anlagen zur Reinigung
von Oberflächen
Zusammenfassung
Flüchtige organische Verbindungen (VOC) sind maßgeblich an
der Bildung von bodennahem Ozon beteiligt. Höhere Ozonkonzentrationen schädigen
die menschliche Gesundheit und wirken auf Pflanzen wachstumshemmend. Um das
Umweltziel der dauerhaften Unterschreitung von 110µg/m3 Ozon in der
Luft zu erreichen, ist eine Verminderung der VOC-Emissionen gegenüber 1990 um
70-80% notwendig. Hauptverursacher von VOC-Emissionen ist in Deutschland die
Lösemittelanwendung, zu der u.a. die Oberflächenreinigung mit halogenfreien
organischen Lösemitteln gehört.
Der vorliegende Forschungsbericht ermittelt für die
Oberflächenreinigung erstens aktuelle statistische Daten über Verbräuche,
Luftemissionen und Entsorgung halogenfreier organischer Lösemittel (Istzustand)
und zweitens Minderungspotentiale für VOC-Emissionen auf betrieblicher Ebene
(Sollzustand). Dies geschieht in jedem Sektor der Oberflächenreinigung, wobei
die Primärresultate auf Vor-Ort-Recherchen beim Anwender sowie auf der
Direktbefragung von Experten aus Lösemittelhandel, Anlagenbau, Verbänden,
Fachjournalismus, Wissenschaft usw. basieren.
Der politische Kontext der Studie ist die im März 1999
erlassene „ Richtlinie 1999/13/EG des Rates über die Begrenzung von Emissionen
flüchtiger organischer Verbindungen, die bei bestimmten Tätigkeiten und in
bestimmten Anlagen bei der Verwendung organischer Lösemittel entstehen“
(EU-Lösemittelrichtlinie - VOC-RL), die innerhalb der nächsten 2 Jahre in
deutsches Recht zu überführen ist.
1. Bestandsaufnahme: Von 63 7000 t Lösemitteln emittieren fast 50%
Anwendungstruktur und Istzustand der gesamten
Oberflächenreinigung mit halogenfreien organischen Lösemitteln zeigt Tabelle 1
für 1998.
Insgesamt werden jährlich ca. 63 700 t Frischware auf
Basis brennbarer Kohlenwasserstoffe (KW) den Betrieben zum Zweck der
Oberflächenreinigung zugeführt. Davon emittieren 49%, über 31 000 t, bei
Anwendung in die Luft. Die anderen 51% werden entsorgt. Von den ca. 32 500
t entsorgter KW-Reiniger werden rd. 6300 t extern zum Wiedereinsatz
rückgewonnen und bilden wieder einen Teil (10%) der Jahreszufuhr. Rund 2300 t
werden für mindere Einsatzzwecke (Universalverdünner, Frostschutzmittel u.
dgl.) aufgearbeitet. Etwa 1000 t (sauerstoffhaltige KW-Derivate) gelangen mit
Spülwasser in die Kanalisation und werden in der Kläranlage abgebaut. Der
größte Teil der Altware, etwa 23 000 t (70%), wird unter Energienutzung
verbrannt.
Die allgemeine Verwendungsstruktur der Lösemittel ist in den
sechs Haupteinsatzbereichen halogenfreier Lösemittelreiniger jeweils
verschieden.
1. Dienstleistungen außerhalb der Industrie
Im Dienstleistungsbereich mit Schwerpunkt Kfz-Handwerk wird
nicht seriell gereinigt, sondern diskontinuierlich und manuell. Dafür werden
einfachen Reinigungstischen 6000 t KW-Reiniger der VbF-Klasse A-III
zugeführt, vor allem von Händlern, die die verschmutzte Ware zur Aufarbeitung
abholen. Darum ist der Regeneratanteil an der Zufuhr (46%) hoch. Die diffusen
Luftemissionen liegen bei 20% der Einsatzmenge. Außerdem werden aus Spraydosen
zum Reinigen von Fahrzeugen und Geräten 5000 t Lösemittel der VbF-Klassen A-I
und B appliziert, die zu 100% verdunsten.
2. Pkw-Entkonservierung
Zur Entwachsung fabrikneuer Pkw dienen 6600 t KW (VbF:
A-III) im Gemisch mit 95% heißem Wasser. In großem Maßstab (Verbrauch > 2
t/a) erfolgt dies automatisch in 29 Anlagen von Spediteuren und manuell in über
200 Autohäusern. Die teils gefaßten Abgasemissionen und teils diffusen
Emissionen betragen zusammen 1225 t.
3. Allgemeine industrielle Metallentfettung
Der Haupteinsatz halogenfreier KW-Oberflächenreiniger ist
mit 27 200 t die allgemeine Metallentfettung in der Industrie.
Sie wird standardmäßig mit entaromatisierten KW betrieben, die den VbF-Klassen
A-II und A-III angehören, d.h. einen Flammpunkt oberhalb 21°C bzw. 55°C
besitzen. Sie ersetzen zum Teil frühere chlorierte Kohlenwasserstoffe. Zu 90%
werden KW für die manuelle Reinigung mit Pinsel und Lappen benutzt, die
diskontinuierlich und kalt erfolgt: in Industriewerkstätten und an
Produktionsanlagen, außerdem an Produkten, die in keine Waschanlage passen wie
großvolumige Teile mit niedrigem Durchsatz, kleine Restteile von geringer
Stückzahl, Meß- und Kontrollteile zur Zwischenreinigung. Zehn Prozent der
KW-Zufuhr geht in Reinigungsmaschinen für den seriellen Betrieb. Neben 250
Anlagen, die kalt reinigen und nur warm trocknen, gibt es bereits über 300
geschlossene KW-Anlagen, die dank Vakuumtechnik hohe Reinheitsgrade erzielen,
da sie mit heißem Lösemittel und Dampf entfetten können. Ihre Abgasemissionen
sind dank Tiefkühlkondensation niedrig.
4. Industrielle Spezialanwendungen
Organische Reiniger mit verstärktem Lösevermögen (Ester,
Ketone, Aromaten, Spezialbenzin, Alkohole, Glykolether) kommen im Umfang von
12 000 t zum Einsatz, wo Verschmutzungen gegen einfache KW beständig sind.
Typische Verunreinigungen sind nicht Fette und Öle, sondern Polymerisate wie
Kleb- und Dichtstoffe, Harze, Farben u.dgl. Diese sind häufiger von
Produktionsmitteln (Auftragsgeräten) als von Produkten abzureinigen. Die -
meist manuell-offene - Reinigung findet stets ohne Erwärmung statt. Diese
verbietet die leichte Entzündlichkeit der A-I- und A-II-Formulierungen. Aus ihrer
Leichtflüchtigkeit folgt außerdem, daß die diffusen Emissionen in die
Umgebungsluft mit etwa 72% sehr hoch sind.
5. Feinreinigung
In Elektronik, Optik und Feinmechanik wurden FCKW häufig
durch milde Lösemittel ersetzt, die hohe Oberflächenreinheit garantieren und
schnell trocknen: Cyclohexan, Isopropanol, Aceton. Da diese alle leicht
entflammbar sind, benötigen sie explosionsgeschützte Anlagen, die aus
Sicherheitsgründen der Dauerabsaugung unterliegen. Dadurch steigen die ohnehin
hohen Emissionen auf über zwei Drittel des Einsatzes. Diese Emissionsrate gilt
auch für die in der Feinoptik weit verbreitete manuelle Alkohol-Reinigung. Die
Emissionen wären noch höher, wenn nicht in jüngerer Zeit viele hochflüchtige
Lösemittel durch schwerflüchtige wie Glykolether oder N-Methyl-Pyrrolidon (NMP)
ersetzt worden wären. Gesamter Lösemitteleinsatz: 4400 t.
6. Entlackung
Zur Entlackung fehlbeschichteter Teile aus Aluminium oder
verzinktem Metall dienen organische Lösemittel wie Glykolether und NMP. Diese
sind in der Lage, bei 50-60 °C den Lack anzuquellen und zu lösen. Die diffusen
Luftemissionen betragen ca. 15% (370 t) der 2500 t eingesetzter
Lösemittel. Über 700 t werden wäßrig abgespült und erst im Abwasser der
Kläranlage abgebaut. Etwa 1100 t werden aus dem Lackschlamm für frische
Entlackungsmittel zurückgewonnen.
Zu den Eigenarten der halogenfreien KW-Oberflächenreinigung
gehört der hohe Anteil des manuellen Betriebs. Von den 63 700 t Lösemittel
werden fast 50 000 t manuell angewendet, weniger als 14 000 t
gelangen in Anlagen. Davon wiederum werden rund 10 000 t erwärmt. KW-Reinigung
ist in erster Linie manuelle Kaltreinigung.
Die Zahl der Betriebe mit KW-Oberflächenreinigung beträgt
rund 100 000. (Dabei sind die jährlich nur je 30-35 kg und insgesamt 4000
t verbrauchenden 120 000 industriellen Tampondrucker [manuelle
Klischeereinigung] nicht mitgerechnet.) Betriebe, die pro Jahr mehr als 2 t
Lösemittel verbrauchen, gibt es allerdings nur etwa 3000. Deren Masse, ca.
2100, ist in der allgemeinen Metallentfettung angesiedelt. Auf jene 3% der
Anwender entfallen aber über 60% der gesamten Lösemittelzufuhr zur
Oberflächenreinigung und knapp 45% der VOC-Emissionen (ohne Tampondruck).
2. Emissionsminderung: 30% realistisch, nach Stand der Technik mehr möglich
Da die Studie im Kontext der EU- Lösemittelrichtlinie
(VOC-RL) entstand, deren Ziel eine nachdrückliche VOC-Emissionssenkung ist,
wird das Potential zur Emissionsminderung erörtert. In jedem Teilbereich der
Oberflächenreinigung wird gefragt: Welchen Effekt auf die Emissionen hat die
VOC-RL, wenn ihr Instrumentarium für die Tätigkeit "sonstige
Oberfächenreinigung" in den Betrieben vollständig oder, salopp formuliert,
1 : 1 umgesetzt wird? Dieses Instrumentarium besteht im wesentlichen aus dem
Grenzwert für diffuse Emissionen von 20% auf die Einsatzmenge und dem Grenzwert
für gefaßte Emissionen von 75 mg C pro Kubikmeter Abgas. Beide gelten ab einem
Schwellenwert, den die EU auf 2 t/a Lösemittelverbrauch festgesetzt hat.
Unabhängig von den Emissionssenkungen aufgrund der VOC-RL
ist zu fragen: Wie groß ist generell das Minderungspotential für VOC-Emissionen
aus der Oberflächenreinigung nach dem Stand der Technik? Die Tauglichkeit der
VOC-RL zur Reduzierung von VOC-Emissionen mißt sich daran, inwieweit sie dieses
Minderungspotentiale ausschöpft, soweit das finanziell zumutbar ist. Tabelle II
enthält nicht nur die Emissionssenkungen durch 1 : 1-Umsetzung der VOC-RL,
sondern auch Emissionssenkungen nach dem Stand der Technik, soweit sie darüber
hinausgehen. 1. In drei Teilbereichen zeigt die VOC-RL praktisch keine
emissionsmindernde Wirkung. Bei Dienstleistungen (Tab. II, Zeile 1) und
bei der Entlackung (Zeile 6) wird der 20%-Grenzwert für diffuse
Emissionen eingehalten, während die Entkonservierung (Zeile 2) wegen des
niedrigen KW-Gehalts der Reinigungsflüssigkeit durch Sonderklausel von der
Erfüllung der festgelegten Grenzwerte ausgenommen ist.
Die Ausschöpfung des Minderungspotentials nach Stand der
Technik, unabhängig von der VOC-RL, senkt dagegen die Emissionen deutlich: bei
Dienstleistungen um 2900 t, wenn die Betriebe über 20 Beschäftigte
allgemein wäßrige Warmreinigung einführen; bei der Pkw-Entkonservierung um
1125 t, wenn infolge von mehr unbewachsten Neuwagen weniger gereinigt wird
und wenn, dann in Anlagen mit zeitgemäßer Abgasreinigung; in der Entlackung um
70 t, wenn organische Lösemittel auf materialbedingt notwendige Anwendungen
(Aluminium) beschränkt werden.
2. Allgemeine Metallentfettung (Zeile 3) und Feinreinigung
(Zeile 5) sind die Bereiche, in denen die 1 : 1-Umsetzung der VOC-RL die größte
Wirkung entfaltet. Die Gesamtemissionen von 14 755 t (12 000 + 2755)
sinken um 54%, wenn die 2340 Betriebe über 2 t/a Lösemittelverbrauch die
Emissionsgrenzwerte einhalten. Die Hauptreduktion kommt vom 20%-igen Grenzwert
für diffuse Emissionen auf alle manuellen und anlagebetriebenen
Reinigungsprozesse. Zweitwichtigste Maßnahme sind unter dem Druck der niedrigen
Abgasgrenzwerte vorgenommene Umstellungen von hochemissiven Anlagen auf
KW-Systeme, die entweder geschlossen im Vakuum reinigen oder bei offenem
Betrieb schwerflüchtige Lösemittel verwenden.
Die nach Stand der Technik mögliche, aber von der VOC-RL
nicht geforderte Emissionssenkung beträgt 1180 t (1080 + 100). Sie resultiert
vor allem daraus, daß Betriebe über dem Schwellenwert nicht nur Grenzwerte für
KW-Reinigung einhalten, sondern letztere durch wäßrige Verfahren ersetzen.
Zweiter Grund ist die Begrenzung von KW-Emissionen auf das technische Minimum
auch unter dem 2-t-Schwellenwert.
3. Bei Spezialanwendungen (Zeile 4) ist die
emissionsmindernde Wirkung der VOC-RL doppelt begrenzt. Erstens:
Oberflächenreinigung (etwa das Säubern von Klebewerkzeugen), die keine
eigenständige betriebliche Tätigkeit ist, sondern untergeordneter Prozeßschritt
einer anderen von der VOC-RL regulierten Lösemittelanwendung (hier: Klebebeschichtung),
wird rechtlich letzterer zugeordnet und gilt nicht als Oberflächenreinigung im
Sinne der VOC-RL. Zu ihr zählen von den mit Speziallösemitteln vorgenommenen
Reinigungen nur knapp die Hälfte. Zweitens: Die Anwendungen von
Speziallösemitteln sind zwar sehr zahlreich, aber in der Regel recht klein. Nur
in wenigen Fällen verbrauchen sie mehr als 2 t. Die VOC-RL greift mit ihren für
die Oberflächenreinigung geltenden Emissionsgrenzwerten nur in ca. 250
Betrieben und bewirkt dort eine insgesamt mäßige Emissionssenkung um 300 t.
Die von den Begrenzungen der VOC-RL unabhängigen Maßnahmen
nach Stand der Technik bewirken eine sieben Mal so große Emissionssenkung.
Diese ergibt sich durch schwerer flüchtige Lösemittel zur Werkzeugreinigung im
Tampondruck sowie aus baulichen Änderungen zur Verringerung der
Lösemittelspülung von Gießanlagen für zweikomponentige Harze. Gleichwohl sind
die zusätzlichen Emissionssenkungen mit 2200 t relativ gering, weil die
Eindämmung diffuser Emissionen in diesem Sektor besonders schwierig ist.
3. Emissionssenkung nach VOC-RL und nach Stand der Technik: 50%
Durch die 1 : 1 Umsetzung der VOC-RL sinken die
VOC-Emissionen aus der Oberfächenreinigung um 8310 t. Bezogen auf
VOC-Gesamtemissionen von 31 150 t sind dies fast 27%. Bereinigt um nicht
zur Oberflächenreinigung im Sinne der VOC-RL gehörende Teile der VOC-Emissionen
aus organischen Spezialanwendungen und die ganzen Emissionen aus der
Pkw-Entkonservierung (minus 5525 t/a) machen die Emissionssenkungen durch die
VOC-RL über 32% aus. Von der VOC-RL nicht verlangt, aber nach Stand der Technik
möglich ist eine zusätzliche Reduzierung der Emissionen im bereinigten Bereich
um 5250 t oder fast 17%. Somit beträgt das Minderungspotential der
VOC-Emissionen aus der Oberflächenreinigung im engeren Sinne fast 50%.
Angesichts der umweltpolitischen Notwendigkeit
nachdrücklicher Senkung der VOC-Emissionen einerseits und der begrenzten
Wirkung der VOC-Richtlinie andererseits, bleibt zu überprüfen, inwieweit diese
verschärft werden kann.
